- Modernes Design
- Umfassende Informationen
- Vielfältige Kontaktmöglichkeiten
PSD2 kurz
Ab 11. September 2019 gültig
Am 14. September 2019 wird die sogenannte "zweite Stufe" der Umsetzung der "Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)" wirksam. Daher passen wir zum 11. September 2019 unsere Systeme an. Ziel ist die Schaffung einheitlicher Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen sowie die Verbesserung des Verbraucherschutzes im Europäischen Wirtschaftsraum. Damit wird das Online-Banking, die VR-BankingApp sowie das Online-Shopping mit Kreditkarte noch sicherer. Außerdem wird dritten Zahlungsdienstleistern die Möglichkeit gegeben, Ihnen neue Services anzubieten. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
Das betrifft Sie - die wichtigsten Änderungen
- Zukünftig müssen Sie beim Anmelden im Online-Banking alle 90 Tage Ihre PIN mit einer gültigen TAN bestätigen, erstmalig am 11. Dezember (Mittwoch). Die TAN-Generierung zur starken Kundenauthentifizierung ist bei allen TAN-Verfahren kostenfrei.
- Beim Anmelden in der VR-BankingApp erfolgt die Authentifizierung durch eine Gerätebindung. Mit der neuen Version (19.15) der VR-BankingApp, die voraussichtlich ab Ende August 2019 veröffentlicht wird, wird Ihnen ein entsprechender Hinweis zur Einrichtung angezeigt. Wenn Sie die APP nicht bis zum 09.09.2019 updaten, dann erfolgt automatisch ein Zwangsupdate. Nach dem Update ist der Finanzmanager nicht mehr in der App enthalten.
- Das automatische Timeout im Online-Banking reduziert sich auf 5 Minuten.
- TAN-lose Zahlungen bis zu 30 Euro sowie Umbuchungen sind ab 11. September 2019 möglich.
- Mastercard® Identity Check™ und Verified by Visa (zukünftig Visa Secure) werden im Europäischen Wirtschaftsraum beim Online-Shopping mit der Kreditkarte verpflichtend.
- Sie können berechtigte Drittanbieter beauftragen, für Sie Zahlungen auszulösen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abzurufen.
- Sie können Drittanbieter berechtigen, vor Ihrer Kartenzahlung die Verfügbarkeit des Kaufbetrages bei Ihrer Raiffeisenbank Kehrig eG anzufragen.
Wenn Sie mehr dazu wissen möchten, besuchen Sie unsere Sonderseite zu PSD2.